Unser Angebot

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Anschrift

BuddeReisen GmbH

Sandstr. 155

47199 Duisburg

Tel.: 0151 12789506

Anfragen nur telefonisch oder per Mail

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen

Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Budde Reisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder mündlich vorgenommen werden. Ein Kunde, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Enthält die Reisebestätigung dem Reisenden zumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist Budde Reisen GmbH 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Wenn zwei Personen gemeinsam ein Doppelzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, so ist für den Verbleibenden der volle Zimmerpreis oder ein Einzelzimmerzuschlag zu bezahlen.
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Zahlungsbedingungen

Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungscheins und der Reisebestätigung zu bezahlen. Die Restsumme wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, nach deren Eingang Sie Ihre Reiseunterlagen umgehend erhalten. Diese Regelung garantiert Ihnen den rechtzeitigen Erhalt Ihrer Reiseunterlagen.

Tritt ein gebuchter Teilnehmer im Doppelzimmer oder von der Reise zurück, so wird für den
Verbleibenden ein Einzelzimmerzuschlag berechnet. Dies gilt auch dann, wenn sich für ein gebuchtes ½
Doppelzimmer kein zweiter Reiseteilnehmer meldet.

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Leistungen

Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen im
Katalog des Reiseveranstalters, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung
maßgeblich. Budde-Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende
selbstverständlich vor der Buchung informiert wird. Zusätzliche Vereinbarungen,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind von Budde-Reisen ausdrücklich
zu bestätigen. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können
im Allgemeinen nicht erstattet werden.

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Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Aufgrund langfristiger Planungen behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, Fluggesellschaften, Beherbergungsbetriebe in derselben Kategorie oder Rundreiserouten zu ändern, falls dies aus operationellen und organisatorischen Gründen nötig sein sollte. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung, ein kostenloser Rücktritt oder Teilnahme an einer Ersatzreise angeboten.

  • a) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen.

Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöht werden;

  • a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom Kunden der
    Erhöhungsbetrag verlangt werden;
  • b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
    geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
    vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Budde Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten.

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Rücktritt durch den Kunden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das kann mündlich geschehen, sicherheitshalber aber empfehlen wir den Rücktritt immer schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Budde Reisen GmbH. Der Reiseveranstalter kann Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.

Für die Annullierung von Festanmeldungen gelten die nachstehenden Sätze im Verhältnis zum Reisepreis laut Reisebestätigung.

Stornierung bei Busreisen:

  • – bis 30. Tag vor Reiseantritt 15 %
  • – bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
  • – bis  7. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • – bis 1.  Tag vor Reiseantritt 85 %
  • – am Reisetag 100 %

Stornierung bei Flugreisen:

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
  • bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
  • bis 1. Tag vor Reiseantritt 85 %
  • am Reisetag 100 %

Stornierung bei Hochsee- und Flusskreuzfahrten, Kombi-  und Bausteinreisen und individuellen Gruppenreisen

  • bis zum 91. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
  • ab dem 90. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
  • ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
  • ab dem 14. Tag vor Reiseantritt, bzw bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

D a v o n abweichende Stornoregelungen entnehmen Sie Ihrer Rechnung/Reisebestätigung.

Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung und der
möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Dem Kunden bleibt unbenommen,
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den
vorgenannten Pauschalen ausgewiesen sind.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter statt seiner in die Rechte und Pflichten seines Reisevertrages eintritt. Budde Reisen GmbH kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich vorgesehene Reisende dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
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Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
    Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Der
    Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten durch den
    Rücktransport trägt der Störende selbst. Der RV muss sich jedoch den Wert ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschl. eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
  2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die übliche Mindesteilnehmerzahl von 25 Personen nicht
    erreicht wird, behält sich Budde Reisen GmbH das Recht vor, die Reise abzusagen. In jedem Fall wird Budde Reisen GmbH, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzten und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
  3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung nach Ausschöpfung aller
    Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die für den Reiseveranstalter im Falle einer Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

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Haftung

1. Budde Reisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

– die gewissenhafte Reisevorbereitung         – die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger

– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen gemäß Ziff. 3

– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

2. Budde Reisen GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hiefür ein entsprechender Beförderungsschein ausgestellt, so kann es sich um eine Fremdleistung handeln. Budde Reisen GmbH haftet in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

3. Budde Reisen GmbH haftet nicht, wenn die Reise durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
Flugzeugabstürze, Fluglinienkonkurse oder Terroranschläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar oder nur noch bedingt durchführbar ist. Es treten die Bedingungen wie bei Punkt 5 in Kraft.

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Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

a) soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadenersatzanspruch gegenüber Budde Reisen GmbH ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Leistungsträger ebenfalls nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht für Körperschäden, hier ist die Haftung unbegrenzt.

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Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Sie müssen Ihre Ansprüche mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen
aus unerlaubter Handlung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum
schriftlich bei Budde Reisen GmbH, Oststraße 131, 47057 Duisburg, geltend machen. Nach
Fristablauf können Sie Ansprüche nur gelten machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden
gehindert waren, diese Frist einzuhalten. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren
1 Jahr nach dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag endet. Schweben Verhandlungen über von
Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigern. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.

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Gesetzliche Bestimmungen

Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des
Reisevertragsgesetzes in der Fassung der § 651a ff. BGB.

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Reisebedingungen der im Katalog genannten Veranstalter

Die firmenspezifischen Reisebedingungen der im Katalog vertretenen Veranstalter ergänzen die hier niedergelegten Reisevereinbarungen. Sollten solche fehlen bzw. von Budde-Reisen GmbH dem Kunden nicht zu Kenntnis gebracht werden, gelten die Reisevereinbarungen dieses Katalogs.
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Gewährleistung

Abhilfe:

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Budde Reisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

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Minderung des Reisepreises:

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlassen hat, den Mangel vor Ort anzuzeigen.

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Kündigung des Vertrages:

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenem Interesse und aus
Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
Budde Reisen GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.

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Schadenersatz:

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

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Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist.
Reisebegleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt der Reisende
schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

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Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise machen Sie bitte innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend. Nach Ablauf dieser Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden verhindert waren, die
Frist einzuhalten.

Vertragliche Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die
Ansprüche schriftlich zurückweist.

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Pass-, Visa-, Zoll, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften)
selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den
Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen
wenn sie der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Budde Reisen GmbH bedingt sind.
Der Reisende sollt sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

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Außergewöhnliche Umstände

Bei schlechtem Wetter- und/oder Straßenbedingungen behält sich Budde-Reisen GmbH das
Recht vor, den Tourenverlauf kurzfristig zu verändern oder andere, als im Programm genannte Fahrzeuge einzusetzen.
Budde Reisen GmbH haftet nicht für zusätzliche Kosten, die den Reisenden durch die genannten Umstände entstehen.

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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zu Folge.

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Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Duisburg

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Veranstalter:

Budde Reisen GmbH
Oststraße 131,
47057 Duisburg,

Geschäftsführerin Gabriele Budde

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Stand  Januar 2015

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