Befindet sich in ihren Reiseunterlagen ein sogenanntes Zug zum Flugticket – bei dem Sie ja bekanntlich nicht an einen bestimmten Zug gebunden sind – und sie verpassen ihren Flug, weil der Zug verspätet ist, so haben Sie nach einem Urteil des Amtsgerichts München keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Reiseveranstalter, wenn Sie deshalb z.B. […]